Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid)


gültig ab dem 15.11.2011

 

1. Geltungsbereich und Änderungen der AGB


1.1. Die simyo GmbH (im folgenden „simyo" genannt) erbringt ihre Mobilfunkdienstleistungen „simyo“ nach näherer Bestimmung in Ziffer 4 („die Leistungen") zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), die der Vertragspartner („Kunde“) durch Erteilung des Auftrags über die Erbringung der Leistung oder die Anforderung einer von simyo freigeschalteten Mobilfunkkarte anerkennt („Mobilfunkvertrag“). Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn simyo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB werden ergänzt durch produkt- oder dienstespezifische Regelungen, die im Internet unter www.simyo.de einsehbar, abrufbar und zum Zwecke der Speicherung herunterladbar sind.

1.2. Diese AGB gelten für alle Leistungen der simyo GmbH im Rahmen von Postpaid- Mobilfunkverträgen, die ab dem 15.11.2011 abgeschlossenen worden sind.

1.3. simyo ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse oder durch eine Textnachricht über den simyo-Kurznachrichtendienst („SMS“) zu übersenden.

1.4. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Weg bekanntgegeben, sofern die Geschäftsbeziehung auf elektronischen Weg begründet wurde (Online- Verfahren) und wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Die Änderungen gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird simyo den Kunden bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widersprechen.

Die vorstehenden Regelungen finden auf Änderungen der Hauptleistungspflichten keine Anwendung. Als Hauptleistungspflichten gelten die Pflicht von simyo gegenüber dem Kunden Mobilfunkdienste zu erbringen, sowie die Pflicht des Kunden, das vereinbarte Entgelt für die Mobilfunkdienste zu bezahlen.

2. Vertragsschluß und Kreditwürdigkeitsprüfung


2.1. Der Mobilfunkvertrag zwischen simyo und dem Kunden kommt zustande aufgrund einer Bestellung des Kunden im Internet über die Website www.simyo.de und der Nutzung der dort für den Bestellvorgang vorgesehenen Eingabemaske oder die Übermittlung der für die Bestellung notwendigen Daten an das simyo Service Center. Die Bestellung des Kunden nimmt simyo durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email-Adresse oder durch die Bestätigung der Bestellung durch das simyo Service Center an, wodurch zwischen dem Kunden und simyo der Mobilfunkvertrag zustande kommt. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn simyo dem Kunden eine freigeschaltete simyo SIM-Karte übergibt und der Kunde damit telefoniert oder andere entgeltpflichtige Leistungen von simyo in Anspruch nimmt.

2.2. simyo stellt dem Kunden eine freigeschaltete simyo-Mobilfunkkarte („simyo SIM-Karte“) zur Verfügung. Die Nutzungsmöglichkeit der simyo SIM-Karte, in dem von der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG („EPM“) betriebenen Mobilfunknetz, ist infolge der Voraktivierung durch simyo ohne weiteres eröffnet.

2.3. simyo überprüft die Kreditwürdigkeit jedes Kunden vor Annahme seines Auftrags durch Einholung von Auskünften bei den in Ziffern 13.8 genannten Unternehmen. Ist nach dem Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung zu erwarten, dass die Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Kunden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, kann simyo die Annahme des Kundenauftrags ablehnen.

2.4. simyo kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.

2.5. simyo ist berechtigt, die Leistung von der Einhaltung eines Kreditlimits abhängig zu machen. Bei Überschreitung des Kreditlimits ist simyo berechtigt, die Mobilfunkkarte ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren. simyo wird den Kunden über die Einrichtung, Dauer und die Höhe des jeweiligen Kreditlimits informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Zweifeln über das Bestehen eines Kreditlimits bei simyo zu informieren.

2.6. Der Mobilfunkvertrag endet durch Kündigung.

3. Leistungsumfang


3.1. Der Inhalt des Mobilfunkvertrags zwischen simyo und dem Kunden richtet sich, soweit nicht abweichend anders vereinbart, nach dem Inhalt der beim Bestellvorgang im Internet über die Website www.simyo.de bekannt gegebenen Informationen, den bei Vertragsschluß aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen AGB, soweit auf diese im Bestellvorgang hingewiesen wurde. Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten sind im Internet unter www.simyo.de/leistungsbeschreibung und www.simyo.de/preisliste abrufbar und stehen zum Download bereit. Änderungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden über die von ihm benannte E-Mail-Adresse bekannt gemacht.

3.2. simyo stellt dem Kunden die simyo SIM-Karte mit einer Rufnummer, zwei persönlichen Identifikationsnummern („PIN") sowie zwei entsprechenden persönlichen Entsperrungscodes („PUK“) zur Verfügung. simyo SIM-Karte und PIN sind Voraussetzung für den Zugang zum EPM-Mobilfunknetz. Die PIN 1 kann zusammen mit dem PUK 1 zur Legitimation gegenüber dem Kundenservice genutzt werden. Ein Mobilfunkendgerät ist nicht Gegenstand des Mobilfunkvertrages zwischen dem Kunden und simyo.

3.3. Die Rufnummer der simyo SIM-Karte wird dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses über die Website www.simyo.de und bei Übersendung der simyo SIM-Karte mitgeteilt. Kunden müssen Änderungen von Rufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber simyo und der dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind.

3.4. Die Leistungen von simyo sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von EPM in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde im Rahmen des Angebotes von simyo berechtigt, Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit EPM dies technisch ermöglicht und dies mit den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat. Für Verbindungen im Ausland und aus dem Ausland gelten die Bedingungen von simyo Roaming.

3.5. simyo gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.

3.6. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Mobilfunkleistungen von simyo können sich auch aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen, einer von EPM nicht zu vertretender Unterbrechung der Stromversorgung, Streiks und Aussperrungen oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen von EPM oder simyo (z. B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen), oder wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, ergeben.

3.7. Ziffer 3.6 gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die von simyo zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden.

3.8. simyo behält sich vor, etwaige Freischaltungen, Einstellungen oder Umstellungen eines Dienstes oder einen etwaig von simyo zugelassenen Tarifwechsel erst zum nächstmöglichen Termin (z.B. Beginn eines Abrechnungszeitraums) durchzuführen.

3.9. Im Falle einer etwaigen Abgabe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter wird simyo die Portierung ohne längere Versorgungslücke gewährleisten. In Einzelfällen können technische Gründen es bedingen, dass simyo für einen Zeitraum von bis zu vier Tagen vor der Abgabe keine Leistungen erbringt. Voraussetzung für die Abgabe der Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdienstleister ist, dass der Kunde diese innerhalb von 31 Tagen nach Beendigung des Vertrages bei simyo beantragt. Die mit der Abgabe der Rufnummer gemäß Preisliste verbundenen Kosten trägt der Kunde.

4. Zusatzdienstleistungen


4.1. Soweit simyo Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.

4.2. Für Zusatzdienstleistungen, die simyo erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer simyo Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.

4.3. Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von simyo beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet simyo nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.

5. Zahlungsbedingungen


5.1. Der Kunde ist verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Er wird eine entsprechende Einzugermächtigung erteilen.

5.2. Voraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist, dass der Kunde von dem Konto, das von ihm zur Zahlung der Leistungen von simyo angegeben wurde, eine Überweisung auf das simyo Geschäftskonto durchführt, die dort tatsächlich gutgeschrieben wird („erfolgreiche Überweisung“). Erfolgt die Überweisung nicht zur Bezahlung der simyo SIM-Karte, wird simyo den Betrag der Überweisung dem Kunden in der nächsten Rechnung gutschreiben und mit den Forderungen verrechnen. Sollte nach Vertragsbeendigung nicht die gesamte überwiesene Summe mit den Forderungen von simyo verrechnet worden sein (der überwiesene Betrag hat die Forderungen von simyo überstiegen), wird simyo den Restbetrag auf das Konto des Kunden überweisen.

5.3. Am Lastschriftverfahren kann ausschließlich mit einem bestimmten Bankkonto teilgenommen werden, von dem aus die Überweisung i. S. der vorstehenden Ziffer 6.2 getätigt wurde und über das dem Kunden Verfügungsgewalt zusteht, d.h. der Kunde selbst Kontoinhaber ist oder Kontovollmacht hat. Eine wirksame Änderung des Bankkontos durch den Kunden setzt voraus, dass mindestens eine erfolgreiche Überweisung von dem Bankkonto getätigt worden ist, das zukünftig im Rahmen des Lastschriftverfahrens für von simyo veranlasste Abbuchungen genutzt werden soll.

5.4. Der Kunde muss die Daten des Bankkontos, das er für das Lastschriftverfahren verwenden will, entweder im simyo Bestellprozess oder bei einer Änderung seiner Kontoverbindung in seinem persönlichen Servicebereich unter www.simyo.de manuell eingeben. Diese werden mit den Daten des Bankkontos verglichen, das vom Kunden für die erfolgreiche Überweisung genutzt wurde. Bei fehlender Übereinstimmung der Kontodaten ist eine Teilnahme des Kunden am simyo Lastschriftverfahren ausgeschlossen. Die jeweilige Kontoverbindung kann erst dann zur Zahlung im Lastschriftverfahren genutzt werden, wenn die erfolgreiche Überweisung durchgeführt worden ist. Bei einer Kontoänderung wird erst ab diesem Zeitpunkt von dem neu angegebenen Konto abgebucht.

5.5. Eine Teilnahme des Kunden am simyo Lastschriftverfahren kann durch simyo auch gestattet werden, wenn der Inhaber des Bankkontos, von dem die Lastschrift eingezogen wird, nicht mit der Person des Kunden identisch ist. In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Inhaber des Bankkontos schriftlich zugunsten von simyo eine Einzugsermächtigung bezüglich des zu nutzenden Bankkontos sowie seine Zustimmung erteilt, dass die Zahlung für den Kunden erfolgt. Ein Widerspruch des Inhabers des Bankkontos gegen einen Zahlungseinzug mittels Lastschrift durch simyo und eine hierdurch ausgelöste Rücklastschrift führt, egal aus welchen Gründen, zu einem sofortigen Ausschluss des Kunden vom simyo Lastschriftverfahren.

5.6. Erfüllt der Kunde die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht oder aufgrund einer Änderung seiner Kontoverbindungen nicht mehr, ist simyo berechtigt, die Mobilfunkkarte zu sperren, bis die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lastschriftverfahren vorliegen.

5.7. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem Bankkonto, das für das Lastschriftverfahren verwendet wird, hinsichtlich der Zahlungsforderungen von simyo eine ausreichende Deckung (Kontoguthaben oder Kreditlinie) vorzuhalten, sowie bei jeder Kontoänderung für die Einhaltung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Lastschriftverfahren gemäß Ziffern 5.2, 5.3 und 5.4 zu sorgen. Für jede vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift erhebt simyo eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass simyo durch die Rücklastschrift kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. simyo bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

5.8. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, berechnet simyo eine Mahnpauschale gemäß Preisliste für jede Mahnung sowie die sich aus dem Gesetz ergebenden Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass simyo durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. simyo bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

5.9. Die Bezahlung der Leistungen von simyo kann ausschließlich im Rahmen des Lastschriftverfahrens erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen durch die Nutzung von „Auflade-Vouchern“ zu tätigen.

6. Rechnung, Einwendungen gegen die Rechnung


6.1. simyo stellt dem Kunden den etwaigen einmaligen Anschlusspreis sowie für die jeweiligen Leistungen monatlich
  • die nutzungsabhängigen Verbindungsentgelte, soweit sie bis zum Ende des Kalendermonats in den Abrechnungssystemen verbucht sind,
  • die sonstigen nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte (z.B. für Zusatzdienstleistungen),
  • sonstige in diesen AGB oder in der Preisliste aufgeführten Entgelte

soweit diese jeweils erhoben werden oder anfallen, nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung und weist die darin enthaltene gesetzliche Umsatzsteuer aus. Vertragsgrundlage sind die in den Preislisten ausgewiesenen Bruttopreise.

6.2. Für den Zeitraum von der Freischaltung der simyo SIM-Karte bis zum Beginn des ersten Abrechnungszeitraums erhält der Kunde eine Rechnung über die in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen. Dies gilt auch im Falle der Vertragsbeendigung für den Zeitraum zwischen dem Ende der letzten regelmäßigen Abrechnungsperiode und dem Vertragsende. Forderungen, die nach Vertragsbeendigung in den Abrechnungssystemen verbucht wurden, werden in einer Rechnung geltend gemacht.

6.3. simyo ist berechtigt, dem Kunden eine gemeinsame Rechnung für alle simyo Leistungen zu stellen, auch wenn diese auf unterschiedlichen Verträgen zwischen simyo und dem Kunden beruhen.

6.4. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rechnung in elektronischer oder in Papierform zu erhalten. Bei Wahl der Papierrechnung fallen dafür gesonderte Kosten an, die der Preisliste zu entnehmen sind. Die elektronische Rechnung wird dem Kunden in seinem persönlichen Servicebereich, der unter www.simyo.de per Login mit einem individuellen Benutzernamen und Passwort erreichbar ist, zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird per E-Mail an die von ihm benannte E-Mail Adresse über den Eingang einer Rechnung informiert. Die Bereitstellung und die Überlassung des Internet-Zugangs sowie die Online- Verbindungen zum Abruf der Rechnungsdaten sind nicht Gegenstand des Mobilfunkvertrages. Bei Nutzung der elektronischen Rechnung gilt diese als zugegangen, wenn diese im persönlichen Service Bereich des Kunden zur Verfügung steht.

6.5. Der Kunde hat die Rechnung sorgfältig zu überprüfen und Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung spätestens innerhalb von 8 (acht) Wochen nach dem Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. simyo wird den Kunden zu Beginn der Frist von 8 Wochen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Im Falle berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwendungen erfolgt eine Gutschrift oder eine Verrechnung mit Zahlungsansprüchen von simyo. Eine Überprüfung auf Basis von Einzelverbindungsdaten ist nur möglich, soweit der Kunde eine vollständige Speicherung der Verbindungsdaten gewählt hat.

6.6. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. aufgrund von Überzahlungen oder der Durchführung der Überweisung bei einer Kontoänderung, werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben. Sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht und keine offenen Forderungen von simyo bestehen, erfolgt die Rückerstattung auf das vom Kunden für das Lastschriftverfahren ausgewählte Konto. Kulanz- und Bonusgutschriften werden dem Kunden nicht ausgezahlt, sondern nach Wahl von simyo mit simyo Forderungen verrechnet oder in Form von Gesprächsguthaben gewährt.

6.7. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Kündigung


7.1. Der Kunde ist berechtigt, den Mobilfunkvertrag mit simyo jederzeit zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ausreichend ist eine Kündigung per E-Mail von der im persönlichen Service-Bereich hinterlegten E-Mail Adresse. Unverzüglich nach Eingang der Kündigung bei simyo wird die simyo SIM-Karte deaktiviert.

7.2. simyo ist berechtigt, den Mobilfunkvertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende durch schriftliche (oder per E-Mail an die im persönlichen Service Bereich des Kunden hinterlegte E-Mail Adresse) Mitteilung zu kündigen. simyo ist erstmalig nach Ablauf von 10 Monaten nach Vertragsschluss zur Kündigung berechtigt.

7.3. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses unrichtige Angaben macht, gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 9.6 und 9.9 verstößt, Lastschriften unberechtigt zurückgerufen werden oder der Kunde wiederholt mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Mobilfunkvertrag begründet sind, sofern diese einen Betrag von Euro 75,00 übersteigen.

8. Pflichten des Kunden im Umgang mit Benutzerkennung und „PIN“


8.1. Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrungscodes (PUK) sind gegenüber dritten Personen geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der simyo SIM-Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der simyo SIM-Karte gespeichert sind, vermieden werden. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben.

8.2. Der Kunde hat simyo den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der PIN sowie des PUK unverzüglich mitzuteilen.

9. Pflichten des Kunden im Umgang mit der simyo SIM-Karte


9.1. Die simyo SIM-Karte wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von simyo und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an simyo zurückzugeben. simyo ist berechtigt, die simyo SIM-Karte jederzeit gegen eine Ersatzkarte auszutauschen.

9.2. Die simyo SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden.

9.3. Der Kunde hat simyo den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der simyo SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die bis zum Eingang der Mitteilung bei simyo anfallenden Entgelte nur bis zu einem Höchstbetrag von Euro 50,00. Sofern der Kunde den Verlust, Diebstahl oder eine unberechtigte Drittnutzung der simyo SIM-Karte zu vertreten hat, haftet der Kunde bis zur Mitteilung des Verlustes, Diebstahl oder sonstigen unberechtigten Drittnutzung für diejenigen Leistungen, die unter Nutzung der simyo SIM-Karte in Anspruch genommen worden sind. Nach Mitteilung wird simyo die simyo SIM-Karte unverzüglich sperren und dem Kunden eine neue simyo SIM-Karte, gegen das in der Preisliste ausgewiesene Entgelt, zur Verfügung stellen.

9.4. Der Kunde hat simyo unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner postalischen und elektronischen Adresse mitzuteilen. Die Mitteilung der Änderung der postalischen oder elektronischen Adresse hat durch Eingabe der entsprechenden neuen Daten im persönlichen simyo Service Bereich unter www.simyo.de zu erfolgen. Die Mitteilung einer Namensänderung kann schriftlich oder per E-mail an service@simyo.de erfolgen, sowie telefonisch über die Kunden-Hotline. Erforderlich ist jeweils eine Legitimation des Kunden durch Angabe seines Kundenkennworts oder einer PIN zusammen mit einem PUK oder – bei schriftlichen Mitteilungen – Vorlage einer Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung.

9.5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm zur Nutzung überlassene simyo SIM-Karte Dritten zur Alleinbenutzung, zur vorübergehenden Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung ohne Zustimmung von simyo zu überlassen. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat und der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

9.6. Der Kunde darf seine simyo SIM-Karte nur zum Aufbau von selbstgewählten Verbindungen nutzen. Es ist nicht gestattet, die SIM-Karte zu nutzen, um Telekommunikations- oder Telemediendienste zu erbringen oder die SIM-Karte zusammen mit Vermittlungs- Rufumleitungs- oder Zusammenschaltsystemen zu verwenden. Der Kunde darf die SIM-Karte nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, um die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten in das Mobilfunknetz der EPM ein- oder weiterzuleiten. Darüber hinaus ist es dem Kunden untersagt, unter Nutzung der simyo SIM-Karte einen systemgesteuerten Massenversand von Mitteilungen und Nachrichten (SMS, MMS, Email) an Kunden, die das Netz der EPM nutzen, vorzunehmen.

9.7. Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Mobilfunkvertrags erhaltene simyo SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung der simyo SIM-Karte zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen vorherigen Genehmigung durch simyo. Es ist nicht gestattet, simyo Mobilfunkdienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder Dritten zur Vermarktung anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche schriftliche vorherige Genehmigung durch simyo vorliegt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass nur Teile der simyo Mobilfunkdienstleistungen betroffen sind.

9.8. Der Kunde verpflichtet sich, die simyo Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:

  • das EPM Mobilfunknetz und seine logische Struktur und/oder die anderer Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen,
  • keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen,
  • keine Rechte Dritter, insbesondere keine Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Markenrecht) zu verletzen, und
  • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu zu verstoßen.


9.9. Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die simyo SIM-Karte für folgende Zwecke zu nutzen:
  • Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem EPM Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen und/ oder
  • Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN / WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, Least-Cost-Router) an das EPM Mobilfunknetz. 
  • Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben. 
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Software und Schnittstellen seines Mobilfunkendgeräts vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen.

10. Kartensperre


10.1. Unbeschadet gesetzlicher Vorschriften ist simyo berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde im Rahmen der Eingabe der Daten bei dem Bestellvorgang (Ziffer 2.1) unrichtige Angaben macht oder seinen Pflichten gemäß Ziffern 9.6. oder 9.9. nicht nachkommt. simyo wird den Kunden vorher per E-Mail oder SMS über die Sperrung informieren. Sofern technisch möglich und dem Verstoß des Kunden gegen seine Vertragspflichten angemessen, wird die Sperre auf bestimmte Leistungen beschränkt.

10.2. simyo ist zu einer Sperre der Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung oder Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn

a) es zu einer unberechtigten Rücklastschrift beim Einzug von simyo Forderungen kommt, es sei denn, der Kunde hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten,
b) das Kreditlimit gemäß Ziffer 2.5 überschritten ist,
c) das Entgeltaufkommen und/oder das Nutzungsverhalten in sehr hohem Maße bzw. ungewöhnlich ansteigt und/oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre, Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet,
d) eine Gefährdung der Einrichtungen von simyo, EPM oder deren Roaming Partnern oder der öffentlichen Sicherheit droht,
e) der Kunde Anlass zur fristlosen Kündigung gegeben hat,
f) in den Fällen eines Verstoßes des Kunden gegen Ziffer 9.4, wenn hierdurch der ordnungsgemäße Rechnungsausgleich gefährdet ist
g) simyo vom Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden (Passwort etc.) durch Dritte Kenntnis erhält oder diesen begründet vermutet. Sofern technisch möglich und dem Verstoß des Kunden gegen seine Vertragspflichten angemessen, wird die Sperre auf bestimmte Leistungen beschränkt. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Sperrgrund weggefallen ist oder kein Anlass für die Aufrechterhaltung der Sperre besteht (z.B. Kunde kommt Zahlungsverpflichtung bei Sperrung gem. Ziffer 10.2.a nach).

10.3. Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung ergibt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ausgefallen ist, als das Entgelt.

11. Kostenstopp


11.1. Der Kostenstopp limitiert die Kosten, die dem Kunden für die Nutzung der nachfolgend aufgeführten Verbindungsrichtungen innerhalb eines Monats in Summe entstehen, auf maximal EURO 39,00:
  • Innerdeutsche Sprachverbindungen in alle Mobilfunknetze und das Festnetz (exklusive Sondernummern, Premium Voice Services und Roaming)
  • Innerdeutscher Versand von SMS in alle Mobilfunknetze und das Festnetz (exklusive Sondernummern Premium Services und Roaming) 
  • Innerdeutsche Datenverbindungen über die E-Plus WAP-APN und die E-Plus Internet- APN (exklusive Roaming)
11.2. Ab Erreichen des Schwellenwertes von EURO 39,00 innerhalb des Kostenstoppabrechnungszeitraums von einem (1) Monat (z.B. Beginn des Abrechnungszeitraums am 03.11., dann Ende am 02.12.) wird die Nutzung der unter 11.1. aufgeführten Verbindungsrichtungen bis zum Ablauf des Monats nicht berechnet. Bei der Berechnung des Schwellenwerts von EURO 39 werden ausschließlich die Kosten für die unter 11.1. genannten Verbindungsrichtungen berücksichtigt. Die Kosten für die Buchung von Optionen, Roaming, Sonderdiensten und anderen nicht unter 11.1. genannten Verbindungen und Diensten werden bei der Berechnung des Schwellenwertes nicht berücksichtigt und werden nach Überschreitung des Schwellenwertes weiter in Rechnung gestellt.

11.3. Ab Erreichen des Schwellenwertes von EURO 39,00 werden Datenverbindungen bis zum Ende des Kostenstopp-Monats auf GPRS Geschwindigkeit (max. 56 kbit/s) reduziert. Nach Ablauf des Kostenstopp-Monats und mit Einsetzen der neuen Anrechnung auf den Schwellenwert wird die Reduzierung der Datengeschwindigkeit aufgehoben. Die Drosselung gilt für Verbindungen über die E-Plus WAP-APN und die E-Plus Internet- APN.

12. Schadensersatz und Haftungsbegrenzung


12.1. In Fällen vorsätzlichen Handelns, in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie in Fällen grob fahrlässigen Handelns von simyo oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von simyo haftet simyo unbegrenzt nach den gesetzlichen Regelungen.

12.2. Für Vermögensschäden, die nicht Folge einer Körper-, Gesundheits-, Lebens- oder Sachbeschädigung sind, haftet simyo nach § 44 a Telekommunikationsgesetz (TKG) bis zu einem Betrag von Euro 12.500,00 pro Kunde. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von simyo auf zehn Millionen Euro (Euro 10.000.000,00) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Personen aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, zehn Millionen Euro (Euro 10.000.000,00), so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zu der Höchstgrenze von zehn Millionen Euro (Euro 10.000.000,00) steht.

12.3. In den Fällen der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) haftet simyo, in Fällen leicht fahrlässigen Handelns begrenzt auf den Umfang des vertragstypischen Schadens, mit dessen Eintritt simyo zum Zeitpunkt des Vertragschlusses vernünftigerweise rechnen konnte, bis zu einer Summe von Euro 12.500 pro Endnutzer. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. Vorhersehbarer vertragstypischer Schaden ist der Schaden, den simyo bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der verwirklichten Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, welche simyo kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

12.4. Im Übrigen ist die Haftung von simyo in Fällen leicht fahrlässigen Handelns – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus vertraglicher Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.

12.5. Eine Haftung von simyo nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den Bestimmungen dieser Ziffer 12 unberührt.

12.6. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

12.7. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in 9.6, 9.7. und/oder 9.9 festgelegte Pflichten, steht simyo ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von Euro 2.500,00 je vertragswidrig eingesetzter simyo SIM-Karte zu. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist, entgegenhalten. simyo bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.

13. Datenschutz und Kreditwürdigkeitsprüfung


13.1. simyo erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- und Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz) sowie Nutzungsdaten (§ 15 Telemediengesetz) des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung, oder -nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde ausdrücklich einwilligt. simyo darf die Bestandsdaten auch zur Beratung des Kunden, zur Werbung für eigene Angebote sowie zur Marktforschung verarbeiten und nutzen und zur entsprechenden Nutzung durch Dritte an Dritte übermitteln, wenn der Kunde dieser Verwendung zugestimmt hat.

13.2. simyo darf ferner mit Einwilligung des Kunden die zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung gespeicherten Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten, zur bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikationsdiensten oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwenden. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit widerrufen.

13.3. Für Abrechnungszwecke speichert simyo alle Verkehrs- und Nutzungsdaten grundsätzlich höchstens bis zu 80 Tagen nach Rechnungsversand. Der Kunde kann sich durch ausdrückliche schriftliche Erklärung für eine kürzere Speicherung entscheiden, in diesem Fall werden die Verkehrsdaten spätestens nach Rechnungsversand gelöscht. Diese Entscheidung kann der Kunde durch schriftliche Erklärung mit Wirkung für die Zukunft ändern. Im Hinblick auf die Speicherung der Verkehrsdaten kann der Kunde wählen, ob die Verkehrsdaten mit Rechnungsstellung verkürzt um die letzten drei Stellen oder vollständig gespeichert werden sollen. Werden die Verkehrsdaten nach Ablauf der Frist gem. Satz 1 gelöscht oder auf Wunsch des Kunden gemäß Satz 2 verkürzt gespeichert oder vollständig gelöscht, ist simyo insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.

13.4. simyo wird die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres löschen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder die Verfolgung von Ansprüchen eine längere Speicherung erfordern.

13.5. simyo ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung der Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt.

13.6. simyo weist darauf hin, dass der Kunde keinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises (EVN) hat, d.h. auf Mitteilung der gespeicherten Verkehrsdaten.

13.7. Nimmt der Kunde Leistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch, so können die Verkehrsdaten des Kunden zum Zwecke der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen übermittelt werden.

13.8. simyo wird zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung personenbezogenen Daten, d.h. Vorname, Name, Anschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und Geburtsdatum des Kunden an die InFoScore Consumer Data GmbH („Infoscore“), Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, übermitteln und von dort Auskünfte über seine wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten. Unabhängig davon wird simyo der Infoscore auch personenbezogene Daten des Kunden, d.h. Vorname, Name, Anschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und Geburtsdatum, im Zusammenhang mit vom Kunden zu vertretendem, nicht vertragsgemäßen Verhalten (Forderungsbetrag nach unberechtigter Lastschriftrückgabe, Lastschriftrückgabe mangels Kontodeckung, Kartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes unter Abwägung aller betroffenen Interessen erfolgen. Die Berechtigung von simyo zur Weitergabe dieser Daten und Informationen besteht auch für die für den Wohnsitz des Kunden zuständige SCHUFA-Gesellschaft (SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum oder SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640 Hamburg). Der Kunde kann Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten von den Unternehmen unter der genannten Anschrift erhalten.

13.9. Die Infoscore sowie die SCHUFA („Auskunftei“) speichern und übermitteln die Daten an ihre Vertragspartner, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Auskunftei sind vor allem (Versand-) Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren, daneben aber auch Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Die Auskunftei erteilt Kreditwürdigkeitsauskünfte nur dann, wenn von dem Vertragspartner ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu den vorgenannten Zwecken verarbeitet und genutzt. Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung ist simyo weiterhin berechtigt, ein sog. Scoring-Verfahren in die Prüfung mit einzubeziehen. Hierbei wird ergänzend aus dem Datenbestand der jeweiligen Auskunftei ein errechneter Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des objektiven Kreditrisikos mitgeteilt. Weitere Informationen über das Auskunfts- und Scoring-Verfahren werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

13.10. simyo ist berechtigt, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dem Betreiber des Fraud Prevention Pools („FPP“) Daten gemäß Ziffer 13.9 zu übermitteln und Auskünfte über den Kunden aus der FPP-Datenbank zu erhalten. Weiterführende Informationen zum FPP sind auf Anfrage bei simyo erhältlich. Die FPP Datenbank wird von der Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co KG, Postfach 10 15 53, 41460 Neuss, betrieben. Weitere Informationen über die zu seiner Person gespeicherten Daten kann der Kunde vom Betreiber der FPP Datenbank erhalten.

13.11. simyo behält sich vor, weitere Wirtschaftsinformationsdienste einzuschalten. In diesem Fall wird der betroffene Kunde hierüber schriftlich informiert.

13.12. simyo ist berechtigt, offene Forderungen zum Zwecke des Forderungseinzugs an Inkassounternehmen abzutreten und in diesem Zusammenhang und zu diesem Zweck dem entsprechenden Inkassounternehmen Bestands- und Verbindungsdaten des Kunden zu übermitteln.

14. Anforderungen an Endgeräte


Der Kunde darf nur solche Endgeräte funktionsgerecht, entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung, benutzen, die für die Nutzung in dem von der EPM betriebenen Mobilfunknetz zugelassen sind und nicht zu Störungen im EPM Mobilfunknetz oder in anderen Fernsprechnetzen führen können. Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Endgeräte alle von simyo angebotenen Leistungen unterstützen.

15. Vertragsübernahme


Die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG, E-Plus Straße 1, 40472 Düsseldorf, oder ein von der EPM benannter dritter Mobilfunk Service Provider dürfen jederzeit an Stelle von simyo in das mit dem Kunden bestehende Mobilfunkvertragsverhältnis eintreten. Für diesen Fall ist der Kunde berechtigt, den Mobilfunkvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht


16.1. Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann ist und das Kundenverhältnis zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. simyo ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16.2. Die Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

17. Allgemeine Bestimmungen


17.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17.2 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Kundenverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von simyo abtreten.

17.3 Ist eine Bestimmung dieses Vertrags und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

simyo GmbH
Geschäftsführer Nicolas Biagosch
Ernst-Gnoss-Strasse 24
40219 Düsseldorf
HRB 51516
Amtsgericht Düsseldorf

Düsseldorf, 15.11.2011

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