Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid)
gültig ab dem 15.11.2011
1. Geltungsbereich und Änderungen der AGB
1.1. Die simyo GmbH (im folgenden „simyo" genannt) erbringt ihre Mobilfunkdienstleistungen
„simyo“ nach näherer Bestimmung in Ziffer 4 („die Leistungen") zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), die der Vertragspartner („Kunde“) durch
Erteilung des Auftrags über die Erbringung der Leistung oder die Anforderung einer von
simyo freigeschalteten Mobilfunkkarte anerkennt („Mobilfunkvertrag“). Die Geltung abweichender
Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn simyo ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht. Diese AGB werden ergänzt durch produkt- oder
dienstespezifische Regelungen, die im Internet unter www.simyo.de einsehbar, abrufbar
und zum Zwecke der Speicherung herunterladbar sind.
1.2. Diese AGB gelten für alle Leistungen der simyo GmbH im Rahmen von Postpaid-
Mobilfunkverträgen, die ab dem 15.11.2011 abgeschlossenen worden sind.
1.3. simyo ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch
Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte
E-Mail-Adresse oder durch eine Textnachricht über den simyo-Kurznachrichtendienst
(„SMS“) zu übersenden.
1.4. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und
der Entgelte werden dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Weg bekanntgegeben,
sofern die Geschäftsbeziehung auf elektronischen Weg begründet wurde (Online-
Verfahren) und wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen
in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Die Änderungen gelten jeweils
als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf elektronischen Weg Widerspruch
erhebt. Auf diese Folge wird simyo den Kunden bei der Bekanntgabe besonders
hinweisen. Der Kunde muss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung
widersprechen.
Die vorstehenden Regelungen finden auf Änderungen der Hauptleistungspflichten keine
Anwendung. Als Hauptleistungspflichten gelten die Pflicht von simyo gegenüber dem
Kunden Mobilfunkdienste zu erbringen, sowie die Pflicht des Kunden, das vereinbarte
Entgelt für die Mobilfunkdienste zu bezahlen.
2. Vertragsschluß und Kreditwürdigkeitsprüfung
2.1. Der Mobilfunkvertrag zwischen simyo und dem Kunden kommt zustande aufgrund einer
Bestellung des Kunden im Internet über die Website www.simyo.de und der Nutzung
der dort für den Bestellvorgang vorgesehenen Eingabemaske oder die Übermittlung der
für die Bestellung notwendigen Daten an das simyo Service Center. Die Bestellung des
Kunden nimmt simyo durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem
Weg an die vom Kunden benannte Email-Adresse oder durch die Bestätigung der Bestellung
durch das simyo Service Center an, wodurch zwischen dem Kunden und simyo
der Mobilfunkvertrag zustande kommt. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn simyo
dem Kunden eine freigeschaltete simyo SIM-Karte übergibt und der Kunde damit
telefoniert oder andere entgeltpflichtige Leistungen von simyo in Anspruch nimmt.
2.2. simyo stellt dem Kunden eine freigeschaltete simyo-Mobilfunkkarte („simyo SIM-Karte“)
zur Verfügung. Die Nutzungsmöglichkeit der simyo SIM-Karte, in dem von der E-Plus
Mobilfunk GmbH & Co. KG („EPM“) betriebenen Mobilfunknetz, ist infolge der Voraktivierung
durch simyo ohne weiteres eröffnet.
2.3. simyo überprüft die Kreditwürdigkeit jedes Kunden vor Annahme seines Auftrags durch
Einholung von Auskünften bei den in Ziffern 13.8 genannten Unternehmen. Ist nach
dem Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung zu erwarten, dass die Durchsetzung von
Forderungen gegenüber dem Kunden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist,
kann simyo die Annahme des Kundenauftrags ablehnen.
2.4. simyo kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein sachlicher Grund
vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht,
dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.
2.5. simyo ist berechtigt, die Leistung von der Einhaltung eines Kreditlimits abhängig zu machen.
Bei Überschreitung des Kreditlimits ist simyo berechtigt, die Mobilfunkkarte ganz
oder teilweise ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren. simyo wird den Kunden
über die Einrichtung, Dauer und die Höhe des jeweiligen Kreditlimits informieren. Der
Kunde ist verpflichtet, sich bei Zweifeln über das Bestehen eines Kreditlimits bei simyo
zu informieren.
2.6. Der Mobilfunkvertrag endet durch Kündigung.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Inhalt des Mobilfunkvertrags zwischen simyo und dem Kunden richtet sich, soweit
nicht abweichend anders vereinbart, nach dem Inhalt der beim Bestellvorgang im Internet
über die Website www.simyo.de bekannt gegebenen Informationen, den bei Vertragsschluß
aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen AGB, soweit
auf diese im Bestellvorgang hingewiesen wurde. Die Leistungsbeschreibungen und
Preislisten sind im Internet unter www.simyo.de/leistungsbeschreibung und
www.simyo.de/preisliste abrufbar und stehen zum Download bereit. Änderungen erfolgen
unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden über die
von ihm benannte E-Mail-Adresse bekannt gemacht.
3.2. simyo stellt dem Kunden die simyo SIM-Karte mit einer Rufnummer, zwei persönlichen
Identifikationsnummern („PIN") sowie zwei entsprechenden persönlichen
Entsperrungscodes („PUK“) zur Verfügung. simyo SIM-Karte und PIN sind Voraussetzung für den Zugang zum EPM-Mobilfunknetz. Die PIN 1 kann zusammen mit dem PUK
1 zur Legitimation gegenüber dem Kundenservice genutzt werden. Ein Mobilfunkendgerät
ist nicht Gegenstand des Mobilfunkvertrages zwischen dem Kunden und simyo.
3.3. Die Rufnummer der simyo SIM-Karte wird dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses
über die Website www.simyo.de und bei Übersendung der simyo SIM-Karte
mitgeteilt. Kunden müssen Änderungen von Rufnummern hinnehmen, wenn diese durch
Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber simyo und der
dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind.
3.4. Die Leistungen von simyo sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von
EPM in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber
hinaus ist der Kunde im Rahmen des Angebotes von simyo berechtigt, Verbindungen
mit Anschlüssen im Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze
in Anspruch zu nehmen, soweit EPM dies technisch ermöglicht und dies mit den
jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat. Für Verbindungen im Ausland
und aus dem Ausland gelten die Bedingungen von simyo Roaming.
3.5. simyo gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung
innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen baulichen
Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.
3.6. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Mobilfunkleistungen
von simyo können sich auch aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere in Not- und
Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen, einer von EPM nicht zu vertretender
Unterbrechung der Stromversorgung, Streiks und Aussperrungen oder wegen
technischer Änderungen an den Anlagen von EPM oder simyo (z. B. Verbesserungen
des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen), oder wegen sonstiger Maßnahmen
(z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte
Erbringung der Leistungen erforderlich sind, ergeben.
3.7. Ziffer 3.6 gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von
Telekommunikationsanlagen Dritter, die von simyo zur Erfüllung der Verpflichtungen aus
dem Kundenverhältnis benutzt werden.
3.8. simyo behält sich vor, etwaige Freischaltungen, Einstellungen oder Umstellungen eines
Dienstes oder einen etwaig von simyo zugelassenen Tarifwechsel erst zum nächstmöglichen
Termin (z.B. Beginn eines Abrechnungszeitraums) durchzuführen.
3.9. Im Falle einer etwaigen Abgabe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummer
an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter wird simyo die Portierung ohne längere Versorgungslücke
gewährleisten. In Einzelfällen können technische Gründen es bedingen,
dass simyo für einen Zeitraum von bis zu vier Tagen vor der Abgabe keine Leistungen
erbringt. Voraussetzung für die Abgabe der Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdienstleister
ist, dass der Kunde diese innerhalb von 31 Tagen nach Beendigung des
Vertrages bei simyo beantragt. Die mit der Abgabe der Rufnummer gemäß Preisliste
verbundenen Kosten trägt der Kunde.
4. Zusatzdienstleistungen
4.1. Soweit simyo Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Zusatzdienstleistungen,
die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und
Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses
in Anspruch zu nehmen.
4.2. Für Zusatzdienstleistungen, die simyo erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen,
Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden
Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer simyo Zusatzdienstleistung
zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen)
berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
4.3. Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die
Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht.
Die Leistung von simyo beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen
Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die
Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner
eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet simyo
nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen
den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Er wird eine entsprechende
Einzugermächtigung erteilen.
5.2. Voraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist, dass der Kunde von dem
Konto, das von ihm zur Zahlung der Leistungen von simyo angegeben wurde, eine
Überweisung auf das simyo Geschäftskonto durchführt, die dort tatsächlich gutgeschrieben
wird („erfolgreiche Überweisung“). Erfolgt die Überweisung nicht zur Bezahlung
der simyo SIM-Karte, wird simyo den Betrag der Überweisung dem Kunden in der
nächsten Rechnung gutschreiben und mit den Forderungen verrechnen. Sollte nach
Vertragsbeendigung nicht die gesamte überwiesene Summe mit den Forderungen von
simyo verrechnet worden sein (der überwiesene Betrag hat die Forderungen von simyo
überstiegen), wird simyo den Restbetrag auf das Konto des Kunden überweisen.
5.3. Am Lastschriftverfahren kann ausschließlich mit einem bestimmten Bankkonto teilgenommen
werden, von dem aus die Überweisung i. S. der vorstehenden Ziffer 6.2 getätigt
wurde und über das dem Kunden Verfügungsgewalt zusteht, d.h. der Kunde selbst
Kontoinhaber ist oder Kontovollmacht hat. Eine wirksame Änderung des Bankkontos
durch den Kunden setzt voraus, dass mindestens eine erfolgreiche Überweisung von
dem Bankkonto getätigt worden ist, das zukünftig im Rahmen des Lastschriftverfahrens
für von simyo veranlasste Abbuchungen genutzt werden soll.
5.4. Der Kunde muss die Daten des Bankkontos, das er für das Lastschriftverfahren verwenden
will, entweder im simyo Bestellprozess oder bei einer Änderung seiner Kontoverbindung
in seinem persönlichen Servicebereich unter www.simyo.de manuell eingeben.
Diese werden mit den Daten des Bankkontos verglichen, das vom Kunden für die
erfolgreiche Überweisung genutzt wurde. Bei fehlender Übereinstimmung der Kontodaten
ist eine Teilnahme des Kunden am simyo Lastschriftverfahren ausgeschlossen. Die
jeweilige Kontoverbindung kann erst dann zur Zahlung im Lastschriftverfahren genutzt
werden, wenn die erfolgreiche Überweisung durchgeführt worden ist. Bei einer Kontoänderung
wird erst ab diesem Zeitpunkt von dem neu angegebenen Konto abgebucht.
5.5. Eine Teilnahme des Kunden am simyo Lastschriftverfahren kann durch simyo auch gestattet
werden, wenn der Inhaber des Bankkontos, von dem die Lastschrift eingezogen
wird, nicht mit der Person des Kunden identisch ist. In diesem Fall ist es erforderlich,
dass der Inhaber des Bankkontos schriftlich zugunsten von simyo eine Einzugsermächtigung
bezüglich des zu nutzenden Bankkontos sowie seine Zustimmung erteilt, dass
die Zahlung für den Kunden erfolgt. Ein Widerspruch des Inhabers des Bankkontos gegen
einen Zahlungseinzug mittels Lastschrift durch simyo und eine hierdurch ausgelöste
Rücklastschrift führt, egal aus welchen Gründen, zu einem sofortigen Ausschluss des
Kunden vom simyo Lastschriftverfahren.
5.6. Erfüllt der Kunde die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht
oder aufgrund einer Änderung seiner Kontoverbindungen nicht mehr, ist simyo berechtigt,
die Mobilfunkkarte zu sperren, bis die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lastschriftverfahren
vorliegen.
5.7. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem Bankkonto, das für das Lastschriftverfahren verwendet
wird, hinsichtlich der Zahlungsforderungen von simyo eine ausreichende Deckung
(Kontoguthaben oder Kreditlinie) vorzuhalten, sowie bei jeder Kontoänderung für die
Einhaltung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Lastschriftverfahren gemäß Ziffern
5.2, 5.3 und 5.4 zu sorgen. Für jede vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift erhebt
simyo eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen
ist. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass simyo
durch die Rücklastschrift kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. simyo bleibt
der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
5.8. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, berechnet simyo eine Mahnpauschale
gemäß Preisliste für jede Mahnung sowie die sich aus dem Gesetz ergebenden Verzugszinsen
in Höhe von 5% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen,
dass simyo durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. simyo
bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
5.9. Die Bezahlung der Leistungen von simyo kann ausschließlich im Rahmen des Lastschriftverfahrens
erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen durch die Nutzung
von „Auflade-Vouchern“ zu tätigen.
6. Rechnung, Einwendungen gegen die Rechnung
6.1. simyo stellt dem Kunden den etwaigen einmaligen Anschlusspreis sowie für die jeweiligen
Leistungen monatlich
- die nutzungsabhängigen Verbindungsentgelte, soweit sie bis zum Ende des Kalendermonats
in den Abrechnungssystemen verbucht sind,
- die sonstigen nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte (z.B. für
Zusatzdienstleistungen),
- sonstige in diesen AGB oder in der Preisliste aufgeführten Entgelte
soweit diese jeweils erhoben werden oder anfallen, nach Maßgabe der jeweils gültigen
Preisliste in Rechnung und weist die darin enthaltene gesetzliche Umsatzsteuer aus.
Vertragsgrundlage sind die in den Preislisten ausgewiesenen Bruttopreise.
6.2. Für den Zeitraum von der Freischaltung der simyo SIM-Karte bis zum Beginn des ersten
Abrechnungszeitraums erhält der Kunde eine Rechnung über die in diesem Zeitraum
erbrachten Leistungen. Dies gilt auch im Falle der Vertragsbeendigung für den Zeitraum
zwischen dem Ende der letzten regelmäßigen Abrechnungsperiode und dem Vertragsende.
Forderungen, die nach Vertragsbeendigung in den Abrechnungssystemen verbucht
wurden, werden in einer Rechnung geltend gemacht.
6.3. simyo ist berechtigt, dem Kunden eine gemeinsame Rechnung für alle simyo Leistungen
zu stellen, auch wenn diese auf unterschiedlichen Verträgen zwischen simyo und dem
Kunden beruhen.
6.4. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung
fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rechnung in elektronischer oder in Papierform
zu erhalten. Bei Wahl der Papierrechnung fallen dafür gesonderte Kosten an, die der
Preisliste zu entnehmen sind. Die elektronische Rechnung wird dem Kunden in seinem
persönlichen Servicebereich, der unter www.simyo.de per Login mit einem individuellen
Benutzernamen und Passwort erreichbar ist, zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird per
E-Mail an die von ihm benannte E-Mail Adresse über den Eingang einer Rechnung informiert.
Die Bereitstellung und die Überlassung des Internet-Zugangs sowie die Online-
Verbindungen zum Abruf der Rechnungsdaten sind nicht Gegenstand des Mobilfunkvertrages.
Bei Nutzung der elektronischen Rechnung gilt diese als zugegangen, wenn diese
im persönlichen Service Bereich des Kunden zur Verfügung steht.
6.5. Der Kunde hat die Rechnung sorgfältig zu überprüfen und Einwendungen gegen die
Höhe der Rechnung spätestens innerhalb von 8 (acht) Wochen nach dem Zugang der
Rechnung schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird.
Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. simyo wird den
Kunden zu Beginn der Frist von 8 Wochen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens
besonders hinweisen. Im Falle berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwendungen
erfolgt eine Gutschrift oder eine Verrechnung mit Zahlungsansprüchen von simyo.
Eine Überprüfung auf Basis von Einzelverbindungsdaten ist nur möglich, soweit der
Kunde eine vollständige Speicherung der Verbindungsdaten gewählt hat.
6.6. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. aufgrund von Überzahlungen
oder der Durchführung der Überweisung bei einer Kontoänderung, werden dem Rechnungskonto
des Kunden gutgeschrieben. Sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht
und keine offenen Forderungen von simyo bestehen, erfolgt die Rückerstattung auf das
vom Kunden für das Lastschriftverfahren ausgewählte Konto. Kulanz- und Bonusgutschriften
werden dem Kunden nicht ausgezahlt, sondern nach Wahl von simyo mit simyo
Forderungen verrechnet oder in Form von Gesprächsguthaben gewährt.
6.7. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Kündigung
7.1. Der Kunde ist berechtigt, den Mobilfunkvertrag mit simyo jederzeit zu kündigen. Die
Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ausreichend ist eine Kündigung per E-Mail von der
im persönlichen Service-Bereich hinterlegten E-Mail Adresse. Unverzüglich nach Eingang
der Kündigung bei simyo wird die simyo SIM-Karte deaktiviert.
7.2. simyo ist berechtigt, den Mobilfunkvertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum
Monatsende durch schriftliche (oder per E-Mail an die im persönlichen Service Bereich
des Kunden hinterlegte E-Mail Adresse) Mitteilung zu kündigen. simyo ist erstmalig nach
Ablauf von 10 Monaten nach Vertragsschluss zur Kündigung berechtigt.
7.3. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde im Rahmen
des Vertragsschlusses unrichtige Angaben macht, gegen die Verpflichtungen gemäß
Ziffer 9.6 und 9.9 verstößt, Lastschriften unberechtigt zurückgerufen werden oder der
Kunde wiederholt mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, die aus oder im Zusammenhang
mit diesem Mobilfunkvertrag begründet sind, sofern diese einen Betrag von
Euro 75,00 übersteigen.
8. Pflichten des Kunden im Umgang mit Benutzerkennung und „PIN“
8.1. Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrungscodes
(PUK) sind gegenüber dritten Personen geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung
der simyo SIM-Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen,
welche auf der simyo SIM-Karte gespeichert sind, vermieden werden. Der Kunde
wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis
von ihr erlangt haben.
8.2. Der Kunde hat simyo den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der
PIN sowie des PUK unverzüglich mitzuteilen.
9. Pflichten des Kunden im Umgang mit der simyo SIM-Karte
9.1. Die simyo SIM-Karte wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch
überlassen. Sie bleibt Eigentum von simyo und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
an simyo zurückzugeben. simyo ist berechtigt, die simyo SIM-Karte
jederzeit gegen eine Ersatzkarte auszutauschen.
9.2. Die simyo SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch
und Verlust vermieden werden.
9.3. Der Kunde hat simyo den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung
der simyo SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der
Kunde für die bis zum Eingang der Mitteilung bei simyo anfallenden Entgelte nur bis zu
einem Höchstbetrag von Euro 50,00. Sofern der Kunde den Verlust, Diebstahl oder eine
unberechtigte Drittnutzung der simyo SIM-Karte zu vertreten hat, haftet der Kunde
bis zur Mitteilung des Verlustes, Diebstahl oder sonstigen unberechtigten Drittnutzung
für diejenigen Leistungen, die unter Nutzung der simyo SIM-Karte in Anspruch genommen
worden sind. Nach Mitteilung wird simyo die simyo SIM-Karte unverzüglich
sperren und dem Kunden eine neue simyo SIM-Karte, gegen das in der Preisliste ausgewiesene
Entgelt, zur Verfügung stellen.
9.4. Der Kunde hat simyo unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner postalischen
und elektronischen Adresse mitzuteilen. Die Mitteilung der Änderung der postalischen
oder elektronischen Adresse hat durch Eingabe der entsprechenden neuen Daten im
persönlichen simyo Service Bereich unter www.simyo.de zu erfolgen. Die Mitteilung einer
Namensänderung kann schriftlich oder per E-mail an service@simyo.de erfolgen,
sowie telefonisch über die Kunden-Hotline. Erforderlich ist jeweils eine Legitimation des
Kunden durch Angabe seines Kundenkennworts oder einer PIN zusammen mit einem
PUK oder – bei schriftlichen Mitteilungen – Vorlage einer Kopie des Personalausweises
bzw. des Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung.
9.5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm zur Nutzung überlassene simyo SIM-Karte
Dritten zur Alleinbenutzung, zur vorübergehenden Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung
ohne Zustimmung von simyo zu überlassen. Entgelte, die durch eine unbefugte
Nutzung entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte
Nutzung zu vertreten hat und der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden
entstanden ist.
9.6. Der Kunde darf seine simyo SIM-Karte nur zum Aufbau von selbstgewählten Verbindungen
nutzen. Es ist nicht gestattet, die SIM-Karte zu nutzen, um Telekommunikations-
oder Telemediendienste zu erbringen oder die SIM-Karte zusammen mit Vermittlungs-
Rufumleitungs- oder Zusammenschaltsystemen zu verwenden. Der Kunde darf
die SIM-Karte nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, um die Verbindungen
eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen
Dritten in das Mobilfunknetz der EPM ein- oder weiterzuleiten. Darüber hinaus ist
es dem Kunden untersagt, unter Nutzung der simyo SIM-Karte einen systemgesteuerten
Massenversand von Mitteilungen und Nachrichten (SMS, MMS, Email) an Kunden,
die das Netz der EPM nutzen, vorzunehmen.
9.7. Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Mobilfunkvertrags erhaltene
simyo SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen
als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung der
simyo SIM-Karte zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte bedarf der
ausdrücklichen und schriftlichen vorherigen Genehmigung durch simyo. Es ist nicht
gestattet, simyo Mobilfunkdienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten
oder Dritten zur Vermarktung anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche schriftliche
vorherige Genehmigung durch simyo vorliegt. Diese Regelung gilt auch für den
Fall, dass nur Teile der simyo Mobilfunkdienstleistungen betroffen sind.
9.8. Der Kunde verpflichtet sich, die simyo Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
- das EPM Mobilfunknetz und seine logische Struktur und/oder die anderer Netze
nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen,
- keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstige belästigende
Nachrichten zu übertragen,
- keine Rechte Dritter, insbesondere keine Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Markenrecht)
zu verletzen, und
- nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend
zu zu verstoßen.
9.9. Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die simyo SIM-Karte für folgende Zwecke zu
nutzen:
- Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem EPM
Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen
und/ oder
- Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN / WAN) mittels
sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, Least-Cost-Router) an das EPM Mobilfunknetz.
- Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere
Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Software und Schnittstellen seines Mobilfunkendgeräts
vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen.
10. Kartensperre
10.1. Unbeschadet gesetzlicher Vorschriften ist simyo berechtigt, die Inanspruchnahme der
Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der
Kunde im Rahmen der Eingabe der Daten bei dem Bestellvorgang (Ziffer 2.1) unrichtige
Angaben macht oder seinen Pflichten gemäß Ziffern 9.6. oder 9.9. nicht nachkommt.
simyo wird den Kunden vorher per E-Mail oder SMS über die Sperrung informieren. Sofern technisch möglich und dem Verstoß des Kunden gegen seine Vertragspflichten
angemessen, wird die Sperre auf bestimmte Leistungen beschränkt.
10.2. simyo ist zu einer Sperre der Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen ohne
Ankündigung oder Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn
a) es zu einer unberechtigten Rücklastschrift beim Einzug von simyo Forderungen
kommt, es sei denn, der Kunde hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten,
b) das Kreditlimit gemäß Ziffer 2.5 überschritten ist,
c) das Entgeltaufkommen und/oder das Nutzungsverhalten in sehr hohem Maße
bzw. ungewöhnlich ansteigt und/oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre, Entgelte für in der
Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
entrichtet,
d) eine Gefährdung der Einrichtungen von simyo, EPM oder deren Roaming Partnern
oder der öffentlichen Sicherheit droht,
e) der Kunde Anlass zur fristlosen Kündigung gegeben hat,
f) in den Fällen eines Verstoßes des Kunden gegen Ziffer 9.4, wenn hierdurch der
ordnungsgemäße Rechnungsausgleich gefährdet ist
g) simyo vom Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden (Passwort etc.) durch
Dritte Kenntnis erhält oder diesen begründet vermutet.
Sofern technisch möglich und dem Verstoß des Kunden gegen seine Vertragspflichten
angemessen, wird die Sperre auf bestimmte Leistungen beschränkt. Die Sperre wird
aufgehoben, sobald der Sperrgrund weggefallen ist oder kein Anlass für die Aufrechterhaltung
der Sperre besteht (z.B. Kunde kommt Zahlungsverpflichtung bei Sperrung
gem. Ziffer 10.2.a nach).
10.3. Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung
ergibt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger ausgefallen ist, als das Entgelt.
11. Kostenstopp
11.1. Der Kostenstopp limitiert die Kosten, die dem Kunden für die Nutzung der nachfolgend
aufgeführten Verbindungsrichtungen innerhalb eines Monats in Summe entstehen, auf
maximal EURO 39,00:
- Innerdeutsche Sprachverbindungen in alle Mobilfunknetze und das Festnetz (exklusive
Sondernummern, Premium Voice Services und Roaming)
- Innerdeutscher Versand von SMS in alle Mobilfunknetze und das Festnetz (exklusive
Sondernummern Premium Services und Roaming)
- Innerdeutsche Datenverbindungen über die E-Plus WAP-APN und die E-Plus Internet-
APN (exklusive Roaming)
11.2. Ab Erreichen des Schwellenwertes von EURO 39,00 innerhalb des Kostenstoppabrechnungszeitraums
von einem (1) Monat (z.B. Beginn des Abrechnungszeitraums am
03.11., dann Ende am 02.12.) wird die Nutzung der unter 11.1. aufgeführten Verbindungsrichtungen
bis zum Ablauf des Monats nicht berechnet. Bei der Berechnung des
Schwellenwerts von EURO 39 werden ausschließlich die Kosten für die unter 11.1. genannten
Verbindungsrichtungen berücksichtigt. Die Kosten für die Buchung von Optionen,
Roaming, Sonderdiensten und anderen nicht unter 11.1. genannten Verbindungen
und Diensten werden bei der Berechnung des Schwellenwertes nicht berücksichtigt
und werden nach Überschreitung des Schwellenwertes weiter in Rechnung gestellt.
11.3. Ab Erreichen des Schwellenwertes von EURO 39,00 werden Datenverbindungen bis
zum Ende des Kostenstopp-Monats auf GPRS Geschwindigkeit (max. 56 kbit/s) reduziert.
Nach Ablauf des Kostenstopp-Monats und mit Einsetzen der neuen Anrechnung
auf den Schwellenwert wird die Reduzierung der Datengeschwindigkeit aufgehoben.
Die Drosselung gilt für Verbindungen über die E-Plus WAP-APN und die E-Plus Internet-
APN.
12. Schadensersatz und Haftungsbegrenzung
12.1. In Fällen vorsätzlichen Handelns, in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
sowie in Fällen grob fahrlässigen Handelns von simyo oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von simyo haftet simyo unbegrenzt nach den
gesetzlichen Regelungen.
12.2. Für Vermögensschäden, die nicht Folge einer Körper-, Gesundheits-, Lebens- oder
Sachbeschädigung sind, haftet simyo nach § 44 a Telekommunikationsgesetz (TKG)
bis zu einem Betrag von Euro 12.500,00 pro Kunde. Gegenüber der Gesamtheit der
Geschädigten ist die Haftung von simyo auf zehn Millionen Euro (Euro 10.000.000,00)
je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Die Haftungsbegrenzung der Höhe
nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Übersteigen die Entschädigungen,
die mehreren Personen aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind,
zehn Millionen Euro (Euro 10.000.000,00), so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis
gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zu der Höchstgrenze
von zehn Millionen Euro (Euro 10.000.000,00) steht.
12.3. In den Fällen der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht)
haftet simyo, in Fällen leicht fahrlässigen Handelns begrenzt auf den Umfang
des vertragstypischen Schadens, mit dessen Eintritt simyo zum Zeitpunkt des
Vertragschlusses vernünftigerweise rechnen konnte, bis zu einer Summe von Euro
12.500 pro Endnutzer. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit
um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
Vorhersehbarer vertragstypischer Schaden ist der Schaden, den simyo bei Vertragsabschluss
als mögliche Folge der verwirklichten Vertragsverletzung vorausgesehen hat
oder unter Berücksichtigung der Umstände, welche simyo kannte oder kennen musste,
hätte voraussehen müssen.
12.4. Im Übrigen ist die Haftung von simyo in Fällen leicht fahrlässigen Handelns – gleich
aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus vertraglicher Pflichtverletzung und aus
unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
12.5. Eine Haftung von simyo nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt
von den Bestimmungen dieser Ziffer 12 unberührt.
12.6. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und
-minderung zu treffen.
12.7. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in 9.6, 9.7. und/oder 9.9 festgelegte Pflichten,
steht simyo ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von Euro
2.500,00 je vertragswidrig eingesetzter simyo SIM-Karte zu. Der Kunde kann der Pauschale
den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als
die Pauschale entstanden ist, entgegenhalten. simyo bleibt der Nachweis eines weitergehenden
Schadens ausdrücklich vorbehalten.
13. Datenschutz und Kreditwürdigkeitsprüfung
13.1. simyo erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- und Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz)
sowie Nutzungsdaten (§ 15 Telemediengesetz) des Kunden
im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen,
soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung, oder -nutzung anordnen
bzw. erlauben oder soweit der Kunde ausdrücklich einwilligt. simyo darf die Bestandsdaten
auch zur Beratung des Kunden, zur Werbung für eigene Angebote sowie
zur Marktforschung verarbeiten und nutzen und zur entsprechenden Nutzung durch
Dritte an Dritte übermitteln, wenn der Kunde dieser Verwendung zugestimmt hat.
13.2. simyo darf ferner mit Einwilligung des Kunden die zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung
der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung gespeicherten Verkehrsdaten
zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten, zur bedarfsgerechten
Gestaltung von Telekommunikationsdiensten oder zur Bereitstellung von
Diensten mit Zusatznutzen verwenden. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit widerrufen.
13.3. Für Abrechnungszwecke speichert simyo alle Verkehrs- und Nutzungsdaten grundsätzlich
höchstens bis zu 80 Tagen nach Rechnungsversand. Der Kunde kann sich durch
ausdrückliche schriftliche Erklärung für eine kürzere Speicherung entscheiden, in diesem
Fall werden die Verkehrsdaten spätestens nach Rechnungsversand gelöscht.
Diese Entscheidung kann der Kunde durch schriftliche Erklärung mit Wirkung für die
Zukunft ändern. Im Hinblick auf die Speicherung der Verkehrsdaten kann der Kunde
wählen, ob die Verkehrsdaten mit Rechnungsstellung verkürzt um die letzten drei Stellen
oder vollständig gespeichert werden sollen. Werden die Verkehrsdaten nach Ablauf
der Frist gem. Satz 1 gelöscht oder auf Wunsch des Kunden gemäß Satz 2 verkürzt
gespeichert oder vollständig gelöscht, ist simyo insoweit von der Pflicht zur Vorlage
dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.
13.4. simyo wird die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Kundenverhältnisses
folgenden Kalenderjahres löschen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften
oder die Verfolgung von Ansprüchen eine längere Speicherung erfordern.
13.5. simyo ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit
dies zum Zwecke der Abtretung der Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige
Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzugs
bleibt unberührt.
13.6. simyo weist darauf hin, dass der Kunde keinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines
Einzelverbindungsnachweises (EVN) hat, d.h. auf Mitteilung der gespeicherten
Verkehrsdaten.
13.7. Nimmt der Kunde Leistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch, so können die Verkehrsdaten
des Kunden zum Zwecke der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen
übermittelt werden.
13.8. simyo wird zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung personenbezogenen Daten, d.h.
Vorname, Name, Anschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und Geburtsdatum
des Kunden an die InFoScore Consumer Data GmbH („Infoscore“), Rheinstr. 99,
76532 Baden-Baden, übermitteln und von dort Auskünfte über seine wirtschaftlichen
Verhältnisse erhalten. Unabhängig davon wird simyo der Infoscore auch personenbezogene
Daten des Kunden, d.h. Vorname, Name, Anschrift (Strasse, Hausnummer,
Postleitzahl, Ort) und Geburtsdatum, im Zusammenhang mit vom Kunden zu vertretendem,
nicht vertragsgemäßen Verhalten (Forderungsbetrag nach unberechtigter
Lastschriftrückgabe, Lastschriftrückgabe mangels Kontodeckung, Kartenmissbrauch)
übermitteln. Diese Meldungen dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes unter Abwägung aller betroffenen Interessen erfolgen.
Die Berechtigung von simyo zur Weitergabe dieser Daten und Informationen besteht
auch für die für den Wohnsitz des Kunden zuständige SCHUFA-Gesellschaft
(SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum oder
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640 Hamburg). Der Kunde kann
Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten von den Unternehmen unter
der genannten Anschrift erhalten.
13.9. Die Infoscore sowie die SCHUFA („Auskunftei“) speichern und übermitteln die Daten
an ihre Vertragspartner, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit
von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Auskunftei sind vor allem
(Versand-) Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen
und Lieferungen gegen Kredit gewähren, daneben aber auch Kreditinstitute, Kreditkarten-
und Leasinggesellschaften. Die Auskunftei erteilt Kreditwürdigkeitsauskünfte nur
dann, wenn von dem Vertragspartner ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
glaubhaft dargelegt wurde. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu den vorgenannten
Zwecken verarbeitet und genutzt. Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung
ist simyo weiterhin berechtigt, ein sog. Scoring-Verfahren in die Prüfung mit einzubeziehen. Hierbei wird ergänzend aus dem Datenbestand der jeweiligen Auskunftei ein
errechneter Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des objektiven Kreditrisikos mitgeteilt.
Weitere Informationen über das Auskunfts- und Scoring-Verfahren werden auf Anfrage
zur Verfügung gestellt.
13.10. simyo ist berechtigt, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dem
Betreiber des Fraud Prevention Pools („FPP“) Daten gemäß Ziffer 13.9 zu übermitteln
und Auskünfte über den Kunden aus der FPP-Datenbank zu erhalten. Weiterführende
Informationen zum FPP sind auf Anfrage bei simyo erhältlich. Die FPP Datenbank wird
von der Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co KG, Postfach 10 15 53,
41460 Neuss, betrieben. Weitere Informationen über die zu seiner Person gespeicherten
Daten kann der Kunde vom Betreiber der FPP Datenbank erhalten.
13.11. simyo behält sich vor, weitere Wirtschaftsinformationsdienste einzuschalten. In
diesem Fall wird der betroffene Kunde hierüber schriftlich informiert.
13.12. simyo ist berechtigt, offene Forderungen zum Zwecke des Forderungseinzugs an
Inkassounternehmen abzutreten und in diesem Zusammenhang und zu diesem Zweck
dem entsprechenden Inkassounternehmen Bestands- und Verbindungsdaten des Kunden
zu übermitteln.
14. Anforderungen an Endgeräte
Der Kunde darf nur solche Endgeräte funktionsgerecht, entsprechend der jeweils zugrunde
liegenden Bedienungsanleitung, benutzen, die für die Nutzung in dem von der EPM betriebenen
Mobilfunknetz zugelassen sind und nicht zu Störungen im EPM Mobilfunknetz oder in
anderen Fernsprechnetzen führen können. Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Endgeräte
alle von simyo angebotenen Leistungen unterstützen.
15. Vertragsübernahme
Die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG, E-Plus Straße 1, 40472 Düsseldorf, oder ein von der
EPM benannter dritter Mobilfunk Service Provider dürfen jederzeit an Stelle von simyo in das
mit dem Kunden bestehende Mobilfunkvertragsverhältnis eintreten. Für diesen Fall ist der
Kunde berechtigt, den Mobilfunkvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1. Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann ist und das Kundenverhältnis
zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. simyo ist jedoch berechtigt, den Kunden
an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten
gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.2. Die Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
17. Allgemeine Bestimmungen
17.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.2 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Kundenverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von simyo abtreten.
17.3 Ist eine Bestimmung dieses Vertrags und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam,
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
simyo GmbH
Geschäftsführer Nicolas Biagosch
Ernst-Gnoss-Strasse 24
40219 Düsseldorf
HRB 51516
Amtsgericht Düsseldorf
Düsseldorf, 15.11.2011